Standard XBezahldienste
Regelungsgegenstand
Der Standard XBezahldienste hat die Kommunikationsbeziehung zwischen Bezahldiensten und Online-Diensten im Sinne des OZG zum Gegenstand. Dabei wird ausschließlich die Schnittstelle 11/13 auf Basis der Darstellung der Kommunikationsbeziehungen betrachtet (siehe Verortung Kommunikationsbeziehungen). Alle peripheren Schnittstellen zwischen Bezahldiensten und den jeweiligen HKR-Systemen sowie Zahlungsverkehrsprovidern sind nicht Teil der Betrachtung. Regelungsgegenstand des Standards ist der Austausch entsprechender Zahlungsinformationen zwischen Online-Dienst und Bezahldienst zur erfolgreichen Abwicklung von Zahlprozessen im Kontext Einer-für-Alle sowie artverwandte Anwendungsfälle im OZG-Kontext.
Basisanforderungen zur Konzeption des Standards
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Innerhalb Deutschlands muss der Schnittstellenstandard rechtlich nach den Vorgaben des OZG konzipiert werden. Zu beachten ist dabei die rechtliche Regelung auf europäischer Ebene in Form der SDG-Verordnung („Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors"). Diese regelt den länderübergreifenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen innerhalb der EU.
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Die maßgebliche Anforderung der Standardschnittstelle besteht in der Interoperabilität zu existierenden Komponenten der föderalen IT-Architektur gem. Prinzip 16 des OZG. Auch müssen entsprechende Interoperabilitätsartefakte gem. Prinzip 12 des OZG berücksichtigt und nachgenutzt werden. Insbesondere diejenigen, die maßgeblich zur Funktionalität der Schnittstelle und der darüber laufenden Kommunikation von Bedeutung sind.
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Letztlich bildet die bestmögliche Nachnutzung bestehender Prozesse in Bund und Ländern eine übergeordnete Anforderung an den Standard XBezahldienste sowie alle Schritte in den Projektvorhaben gem. Prinzip 14 des OZG. Insbesondere die Eingliederung und vollständige Nachnutzung peripherer Prozesse und Komponenten wie z.B. ZVPs, HKR-Systeme und Kassen ist hier zu berücksichtigen.
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Neben den Anforderungen auf rechtlicher Basis sowie den OZG-Prinzipien sind die direkten Abhängigkeiten der Schnittstelle als weitere Anforderung zu beachten. Der Bezahldienst hat als Querschnittsdienst hohe Abhängigkeiten von anderen Vorhaben im OZG-Kontext (z.B. Servicekonto, Verwaltungsportal, einzelne EfA-Dienste). Zentrale Meilensteine und wichtige Änderungen in den Projekten haben potenziell Auswirkungen auf die zu schaffende Schnittstelle (wie auch umgekehrt). Daher ist es erforderlich, einen regelmäßigen Informationsaustausch mit anderen zentralen OZG-Projekten herzustellen und diesen nachhaltig zu stärken.
Nutzenpotenziale
Qualitativer Nutzen
Der qualitative Nutzen ergibt sich sowohl aus der Sicht des Leistungsempfängers (Bürger und Unternehmen) als auch aus der behördenseitigen Perspektive. Auf Seiten der künftigen Leistungsempfänger ergibt sich der qualitative Nutzen v.a. durch eine deutliche Erhöhung der Dienstleistungsqualität durch die Möglichkeit, digital beantragte Verwaltungsleistungen auch direkt und mit gängigen Zahlverfahren elektronisch bezahlen zu können. Die zentrale Umsetzung von Prozessen, Standards und Schnittstellen fördert ebenfalls die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Servicequalität unabhängig von den im konkreten Anwendungsfall zuständigen Behörden. Für die Behörden erhöht sich die Qualität v.a. in Bezug auf die zur haushalterischen Weiterverarbeitung übermittelten Zahlungsdaten. Mithilfe von zentralen Standards und Komponenten wird sowohl der Austausch von Zahlungsdaten zwischen Behörden als auch die interne Verarbeitung der Daten vereinfacht (z.B. zum Aufbau von Sollstellungen sowie der Weiterverarbeitung haushaltsrelevanter Daten).
Quantitativer Nutzen
Durch die zentrale Realisierung der Bezahlkomponente als EfA-Dienst wird verhindert, dass alle beteiligten Stellen (Bund, Länder und Kommunen) für ihre Verwaltungsportale eigene Lösungen schaffen. Dies senkt zum einen die Kosten für die einmalige Umsetzung der erforderlichen Komponenten im Kontext OZG und stellt zeitgleich die zwingend erforderliche Interoperabilität zwischen den jeweils beteiligten Verwaltungsportalen, Servicekonten, EfA-Diensten und nachgelagerten Haushaltssystemen der Behörden sicher.
Strategischer Nutzen
Strategischer Nutzen ergibt sich langfristig u.a. durch das entstehende Automatisierungspotential in der Abrechnung von Gebühren in den Behörden. Durch die Verknüpfung mit den Haushaltssystemen können eingehende Zahlungen automatisiert mit Sollstellungen in den Systemen abgeglichen werden und manuelle Prüfungen auf ein Minimum reduziert werden. Künftige funktionale Erweiterungen (z.B. Änderungen an Standards, Schnittstellen und Prozessen) durch technische oder rechtliche Neuerungen können zudem zentral umgesetzt werden.
Operativer Nutzen
Operativer Nutzen ergibt sich aus der mit der Digitalisierung der Verwaltungsleistung verbundenen Entlastung der Verwaltungsmitarbeiter im Rechnungswesen durch den Wegfall operativer Tätigkeiten in der Erzeugung von Gebührenbescheiden sowie der anschließenden Vereinnahmung der Mittel. Mithilfe von festen Standards, Schnittstellen und Prozessen werden den Mitarbeitern außerdem feste Richtlinien zur Orientierung mitgegeben, welche die Komplexität der verbleibenden Bearbeitung mindern.