Bezahldienste
Spezifikation | Adressierte Kommunikationsbeziehungen |
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Payment-API | 11,13 |
Verortung
Nr. | Beschreibung | Basisdienst |
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11 | Zahlvorgang einleiten | POST PaymentRequest |
13 | Zahlungsbestätigung versenden | GET PaymentTransaction |
Verantwortlich
Die Arbeiten im AP Bezahldienste werden federführend vom BMF (Referat ___ Hr. Kellermann). Koordiniert und betreut.
- Temporäre Seite für die Payment-API
- Künftige Seite im Entwicklerportal (noch nicht öffentlich)
Beschreibung der Komponenten
Für EfA-Online-Dienste soll eine standardisierte Lösung für Bezahlungen von Anträgen erarbeitet und pilotiert werden. Im Rahmen der Aktivitäten "AP Bezahldienste" wurde ein Schnittstellenentwurf für die Kommunikationsbeziehungen 11 und 13 erstellt.
Prämissen
- Die Hoheit der zuständigen Behörden über die Auswahl der Zahlarten und Regeln (Mandat, Betrag, etc.) müssen berücksichtigt werden
- Bestehende Prozesse in den Ländern bzgl. Bezahldiensten, ZVPs, HKR-Systemen und Kassen sollen angebunden werden
Ablauf der Kommunikation
Der EfA-Online-Dienst ermittelt entsprechend der Antragsdaten den Bezahldienst der zuständigen Behörde. Für diesen wird über ein noch zu definierendes Verzeichnis die URL des Rest-Endpunkts hinterlegt. Der EfA-Online-Dienst sendet einen „PaymentRequest“ an diesen Bezahldienst und übergibt die für die Bezahlung notwendigen Informationen. Zusätzlich übermittelt er zu diesem Zeitpunkt die Rücksprung-URL, zu der der Bürger nach Abschluss des Bezahlvorgangs zurückgeleitet werden soll. Der Bezahldienst legt eine "PaymentTransaction" an und vergibt eine Transaction-ID, unter der diese Transaktion später zur Statusermittlung abgefragt werden kann. In der Payment-Transaction ist die URL der Webseite des Bezahldienstes enthalten, wo der Bürger den Bezahlvorgang durchführen kann. Nach dem der Bürger den Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen hat, ist im Bezahldienst der Betrag gebucht, eine Soll-Stellung angelegt und eine TransactionReference (z. B. ein Kassenzeichen) vergeben. Es steht dem Bezahldienst frei, diese Schritte schon bei der Initiierung durchzuführen, sofern bei einem Abbruch des Bezahlvorgangs die entsprechenden Schritte zur Korrektur – insb. der Soll-Buchung – durchgeführt werden.