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Übersicht Kommunikationsbeziehungen EfA-Online-Dienste

"Einer für Alle" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen müssen.

Quelle: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/nachnutzung/efa/efa-node.html

Landkarte für EfA-Online-Dienste

Das "EfA-Pinzip" hat weitreichenden Einfluss auf den Portalverbund. Durch die zentrale Bereitstellung von Online-Diensten für mehrere Länder oder Kommunen ergeben sich weitere Standardisierungsbedarfe für Schnittstellen zu Basiskomponenten.

Beispielhafte Beschreibung der Interaktion der Komponenten:

Ein Bürger möchte einen Führerschein beantragen

  • Er startet auf dem Verwaltungsportal Bund und sucht nach "Führerschein"
  • Die Ergebnisse aus dem Online-Gateway (PVOG) leiten ihn auf den EfA-Onlinedienst, der von Hessen bereitgestellt wird
  • Im EfA-OD von Hessen muss er sich anmelden. Da er früher in Berlin gewohnt hat, verwendet er dank der Interoperabilität sein bestehendes Nutzerkonto von Berlin
  • Nachdem er der Übernahme seiner Daten zugestimmt hat, kann er seinen Antrag im EfA-OD (von Hessen bereitgestellt) ausfüllen
  • Aufgrund seines aktuellen Wohnortes in Potsdam (BB) ermittelt der EfA-OD die zuständige Behörde
  • Zum Bezahlen wird der Bürger auf den Bezahldienst weiter geleitet, der vom Land Brandenburg für die Gemeinden bereitgestellt wird
  • Dort wählt er eine Zahlart aus und wird dann z. B. auf die Bestätigungsseite seiner Bank weitergeleitet, wo er die Transaktion bestätigt
  • Der EfA-OD in Hessen bestätigt dem Bürger, dass er erfolgreich seinen Antrag abgegeben hat
  • Der Antrag wird elektronisch vom EfA-OD aus Hessen an die zuständige Behörde in Potsdam weitergeleitet
  • Nach erfolgreicher Bearbeitung in Potsdam wird der Bescheid in sein Berliner Postfach zugestellt, wo der Bürger diesen online herunterladen kann