EfA-Mindestanforderungen
EfA-Mindestanforderungen
Die Digitalisierung der deutschen Verwaltungsleistungen kann nur arbeitsteilig gelingen. Als umfassende Form der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit wurde das „Einer für Alle“-Prinzip etabliert. „Einer für Alle“-Services sind flächendeckend einsetzbare Lösungen, die einmal nutzerzentriert konzipiert und entwickelt, fachlich betreut und technisch betrieben werden. Die EfA-Mindestanforderungen definieren die Mindestanforderungen an einen Online-Dienst zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen, damit dieser als „EfA-konform“ gelten kann.