EfA-Mindestanforderungen Betrieb
EfA-Mindestanforderungen Betrieb
Die Digitalisierung der deutschen Verwaltungsleistungen kann nur arbeitsteilig gelingen. Als umfassende Form der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit wurde das „Einer für Alle“-Prinzip etabliert. „Einer für Alle“-Services sind flächendeckend einsetzbare Lösungen, die einmal nutzerzentriert konzipiert und entwickelt, fachlich betreut und technisch betrieben werden.
Die EfA-Mindestanforderungen Betrieb definieren Vorgaben zu Rollen und Verantwortlichkeiten für Betrieb und Support von EfA-Online-Services nach dem „Einer für Alle“-Prinzip.
Verantwortlich
Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für den Betrieb von EfA-Services“ (AG RaBe)
Kontakt
Koordination Föderales IT-Architekturboard
architekturboard@fitko.deStatus
Produktiv
Art der Ressource
Vorgaben / Richtlinien