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EfA-Mindestanforderungen Betrieb

EfA-Mindestanforderungen Betrieb

Die Digitalisierung der deutschen Verwaltungsleistungen kann nur arbeitsteilig gelingen. Als umfassende Form der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit wurde das „Einer für Alle“-Prinzip etabliert. „Einer für Alle“-Services sind flächendeckend einsetzbare Lösungen, die einmal nutzerzentriert konzipiert und entwickelt, fachlich betreut und technisch betrieben werden.

Die EfA-Mindestanforderungen Betrieb definieren Vorgaben zu Rollen und Verantwortlichkeiten für Betrieb und Support von EfA-Online-Services nach dem „Einer für Alle“-Prinzip.

Verantwortlich

Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für den Betrieb von EfA-Services“ (AG RaBe)

Kontakt

Koordination Föderales IT-Architekturboard
architekturboard@fitko.de

Status

Produktiv

Art der Ressource

Vorgaben / Richtlinien