2. Methodische Vorprüfung
Verantwortlich: zentrale Bundesredaktion (Team Leistungszuschnitte)
Sobald der zentralen Bundesredaktion ein fachlich begründeter und klar identifizierbarer Bedarf in einem ausgefüllten Musterformular vorliegt, nimmt das Team Leistungszuschnitte die methodische Prüfung des Leistungzuschnittes vor. Die IMs der zentralen Bundesredaktion prüfen entlang des Redaktionsprozesses, die von den bedarfsmeldenden Stellen zuvor ausgefüllten Musterformulare. Mit Hilfe der Normenanalyse analysieren die bearbeitenden IMs, die zugrundeliegende Handlungsgrundlage und überprüfen anschließend Schritt für Schritt den eingereichten Zuschnitt. Der Fokus der IMs liegt dabei auf mehreren Punkten:
- Wurden die Leistungsobjekte (LO), Leistungsobjekte mit Verrichtungskennung (LOV) bzw. Leistungsobjekte mit Verrichtungskennung und Detail (LOVD) nachvollziehbar angelegt
- Sind die OZG-Informationen befüllt?
- Wurde das Leistungsobjekt anhand der Leistungsgruppierung (LG), der Leistungskennung (LK), der Verrichtungskennung (VK) und/oder dem Verrichtungsdetail (VD) richtig beschrieben?
- Ist die Leistungsbezeichnung II (LB II) aus Bürger:innen-Perspektive formuliert?
- Wurde die richtige Typisierung der Leistung eingetragen?
- Sind die Handlungsgrundlagen vollständig und richtig verlinkt?
- Wurde ggf. die richtige Handlungsform bzw. Verfahrensart erfasst?
- Ist das richtige Ressort und ggf. die zuständige Stelle/Behörde erfasst?
- Sind die Kontaktdaten entsprechend dem Musterformular befüllt?
- Wurde der SDG-Bereich bei Bedarf ausgefüllt?
Während des gesamten Prüfprozesses ist der IM grundsätzlich darauf angewiesen, dass die bedarfsmeldenden Stellen, für Rückfragen zur Verfügung stehen. Das Ausfüllen der Kontaktdaten ist daher für die Bearbeitung des Musterformulars unabdingbar. In Einzelfällen können durch einen Austausch zwischen dem bearbeitenden IM und der bedarfsmeldenden Stelle, kurzfristig Fragestellungen oder Verständnisfragen geklärt werden. Dadurch kann der gesamte Redaktionsprozess beschleunigt, und die zeitnahe Erstellung bzw. Änderung einer Leistung durch den Baustein Leistungen herbeigeführt werden.
Hierzu werden die einzelnen Spalten des Musterformulars Leistungszuschnitt pro Leistung entlang der FIM-Kriterien methodisch geprüft. Eine ganz zentrale Stellung nimmt hier die Analyse der Handlungsgrundlagen teil, welche die Verwaltungsleistung begründen. Bei Rückfragen oder Anpassungsbedarf konktaktiert die zentrale Bundesredaktion zuerst die Bedarfsmeldenden. Erst wenn der Leistungszuschnitt zwischen den Bedarfsmeldenden und der zentralen Bundesredaktion abgestimmt ist und aus Sicht der zentralen Bundesredaktion alle methodischen Anforderungen erfüllt, wird der Zuschnitt zur fachlichen Prüfung und Freigabe an das zuständige Ressort übermittelt.