4. Veröffentlichung im Leistungskatalog
Verantwortlich: Baustein Leistungen
Wenn ein Leistungszuschnitt methodisch geprüft und fachlich freigegeben wurde übermittelt die zentrale Bundesredaktion diesen an den Baustein Leistungen mit der zur Erstellung der Leistungsschlüssel und Umsetzung der Leistung(en) im Leistungskatalog. Der Baustein Prozesse wird nach Übermittlung des Leistungszuschnittes an den Baustein Leistungen durch diesen zur methodischen Prüfung hinzugezogen und behält sich vor Anpassungsbedarfe, die aus Prozessualer Sicht notwendig sind an die zentrale Bundesredaktion zu stellen, welche ggf. vor einer Umsetzung durch den Baustein Leistungen zu berücksichtigen sind. Wenn der Leistungszuschnitt durch den Baustein Leistungen und durch den Baustein Prozesse methodisch freigegeben wurde, erstellt der Baustein Leistungen die Leistungszuschlüssel (auch genannte 99er-Schlüssel, da diese immer mit einer 99 beginnen) und nimmt die Eintrag der Leistungen in den Leistungskatalog (Leika) vor. Die zentrale Bundesredaktion wird über die Umsetzung informiert und enthält die ggf. neu erstellten Leistungsschlüssel. Diese werden final an die Bedarfsmeldenden übermittelt.