1. Einreichung
Verantwortlich: Fachlichkeit der Bundes- und Landesebene
Zur Identifikation von Leistungen nach der FIM-Methodik, müssen Leistungen zunächst mit Hilfe der Normenanalyse „zugeschnitten“ werden. Die methodische Prüfung und anschließende fachliche Freigabe durch das zuständige Ressort, findet durch Informationsmanager:innen (IMs) im Team Leistungszuschnitte statt. Mit Hilfe des Musterformulars: Leistungszuschnitt wird den Bedarfsmeldenden ermöglicht, in einem standardisierten Format, die entstandenen Bedarfe an die zentrale Bundesredaktion zu übermitteln. Das Musterformular dient in der Regel als erster Kontaktpunkt zur zentralen Bundesredaktion und zur Einreichung eines Bedarfs. Grundsätzlich können Bedarfsmeldende mit dem Musterformular Aufträge zur Neuanlage, Änderung oder Löschung einer Leistung einreichen. In Abhängigkeit des übermittelten Auftrags, prüfen die IMs der zentralen Bundesredaktion, anhand der Zuschnittsindikatoren den Bedarf und leiten anschließend die fachliche Freigabe durch das zuständige Fachressort ein. Während des gesamten Bearbeitungsprozesses kann es immer wieder Rückfragen gegenüber den Bedarfsmeldenden geben. In einem gegebenenfalls iterativen Prozess ist die zentrale Bundesredaktion daher stets engagiert, in Zusammenarbeit mit den Bedarfsmeldenden und den Fachansprechpersonen, sowohl die FIM-Kriterien als auch die Ansprüche der anwendenden Personen zu berücksichtigen.
Bedarfe, die sich konkret an das Team Leistungszuschnitte richten werden in einem vorab von den Bedarfsmeldenden komplett ausgefüllten Musterformular Leistungszuschnitt über das Ticketsystem (ticket@fimportal.de) eingereicht. Alle Bedarfe müssen fachlich begründet und methodisch nachvollziehbar sein. Bei Klärungsbedarf geht die zentrale Bundesredaktion auf die Bedarfsmeldenden zu.