Einleitung
Die Bundesredaktion ist ein zentraler Akteur in der Erstellung und Pflege standardisierter Informationen der Bundesebene. Sie ist gesetzlich in § 3 Abs. 3 EGovG verankert und unterstützt die obersten Bundesbehörden in ihrem gesetzlichen Auftrag zur Bereitstellung maschinenlesbarer Leistungsinformationen in standardisierter Form. Die so erstellten Leistungsinformationen liefern eine wichtige Grundlage für diverse Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung.
Wie Sie Erstellung oder Pflege standardisierter FIM-Informationen bei der Bundesredaktion beantragen können, erfahren Sie hier.
Wie ist die Bundesredaktion aufgebaut?
Die Bundesredaktion setzt sich zusammen aus einem zentralen Team, der sogenannten zentralen Bundesredaktion, und den Ressortansprechpersonen (sog. FIM-Ressortansprechpersonen, FIM-RAP) der Bundesressorts.
zentrale Bundesredaktion
Die zentrale Bundesredaktion stellt die notwendige methodische Expertise zur Ableitung standardisierter und maschinenlesbarer Inhalte aus der Gesetzgebung bereit. Da FIM-Informationen in vielfältigsten Szenarien zum Einsatz kommen, ist eine methodisch und fachliche korrekte Erfassung der Informationen von zentraler Bedeutung.
Die Struktur der zentralen Bundesredaktion orientiert sich an den FIM-Informationstypen und untergliedert sich dementsprechend in
- Team Leistungszuschnitte ("Welche Verwaltungsleistungen gibt es?")
- Team Leistungsbeschreibungen ("Wie wird die Verwaltungsleistung sinnvoll beschrieben?")
- Team Prozesse ("Wie läuft die Bearbeitung der Verwaltungsleistung ab?")
- Team Datenfelder ("Welche Daten sind für die Bearbeitung erforderlich?")
Das Ergebnis der Arbeit aller Teams ist jeweils ein strukturierter, maschinenlesbarer und standardkonformer Datensatz, welcher Grundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen liefert.
FIM-Ressortansprechpersonen
Die FIM-Ressortansprechpersonen (FIM-RAP) sind die Schnittstelle zwischen der zentralen Bundesredaktion und den Fachreferaten der Bundesressorts. Sie haben eine koordinierende Funktion innerhalb der Ressorts und sind für die Abstimmung der Inhalte mit den Fachreferaten verantwortlich. Sie stellen damit notwendige Schnittstelle dar um methodische Expertise (s.o. zentrale Bundesredaktion) mit der fachlichen Expertise der Ressorts zusammenzubringen.
Bedarfsmeldungen
Die Bundesredaktion nimmt Aufträge zur Erstellung und Pflege von standardisierten FIM-Informationen entgegen und koordiniert die Umsetzung mit den zuständigen Fachreferaten. Anstoß eines Auftrags ist stets eine sog. Bedarfsmeldung, welche der Bundesredaktion in der Regel über das Ticketsystem (ticket@fimportal.de) zugeht.
Je nach betroffenem Informationstyp, können unterschiedliche Formulare/Unterlagen für eine Bedarfsmeldung erforderlich sein, welche bei Bedarf von Bedarfsmeldern angefordert und befüllt werden müssen.
Bedarfe zum Leistungszuschnitt
Die Eintragung im Leistungskatalog stellt die Grundlage für die Erstellung weiterer FIM-Informationen (Leistungsbeschreibungen, Prozesse, Datenschemata) dar. Der Leistungskatalog stellt den Ordnungsrahmen für FIM-Informationen dar und reflektiert die Struktur der Verwaltungsleistungen im Recht. Ein Eintrag im Leistungskatalog ist mit einem Ankerpunkt vergleichbar, auf welchen sich weitere Informationen beziehen können. Ein Eintrag im Leistungskatalog wird durch einen sog. Leistungsschlüssel gekennzeichet.
Auch bei Bedarfsmeldungen welche sich primär auf andere FIM-Informationen bezieht, ist daher zunächst regelmäßig die Korrektheit von Eintragungen im Leistungskatalog zu prüfen.
Die zentrale Bundesredaktion unterstützt Sie gerne bei der Beantwortung dieser Fragestellung.
Der Leistungszuschnitt dient der initalen Identifikation und Abgrenzung von Leistungen. Grundsätzlich wird dabei zwischen einem Regelungsgegenstand (bspw. Fahrerlaubnis) und einer darauf bezogenen Handlung unterschieden (bspw. Erteilung). In FIM nennt sich diese Handlung "Verrichtung". Der Leistungszuschnitt und die Eintragung im Leistungskatalog ist die Grundlage für die weitere Erstellung von standardisierten Informationen.
Details zum redaktionellen Ablauf folgen.
Bedarfe zu Leistungsbeschreibungen
Die Leistungsbeschreibung umfasst mehr als nur die textuelle Beschreibung einer Verwaltungsleistung. Sie enthält Angaben zu verknüpften Onlinediensten, Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Fristen, Kosten, Rechtsgrundlagen und weiteren Informationen. Die Leistungsbeschreibung sind über die Verwaltungsportale von Bund und Ländern für Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Sie stellen damit einen zentralen Eingangpunkt zur Nutzung von Verwaltungsleistungen dar.
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Bedarfe zu Prozessmodellen
Die Modellierung von Prozessmodellen ist ein zentraler Baustein für die nachhaltige und effiziente Digitalisierung von Abläufen in der Verwaltung. Prozessmodelle liefern eine Grundlage für die Umsetzung von Verwaltungsleistungen in IT-Systemen und ermöglichen eine effiziente und transparente Gestaltung von Verwaltungsprozessen.
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Bedarfe zu Dateneschemata
Datenschemata beinhalten die notwendigen Daten die für den Vollzug von Verwaltungsleistungen benötigt werden. Die Erfassung liefert damit eine fachlich valide Grundlage für die Erstellung von Antragsformularen aber auch für verwaltungsinterne Datenabfragen, bspw. welche Daten zu welchem Zeitpunkt automatisch aus einem Register abgerufen werden müssen.
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Wer meldet Bedarfe bei der Bundesredaktion?
Grundsätzlich können Bedarfe bei der Bundesredaktion von allen öffentlichen Stellen gemeldet werden. Auch externe Bedarfsmeldungen (bspw. Hinweise zu Tippfehlern) werden im Rahmen verfügbarer Ressourcen bearbeitet. Bedarfsmeldungen sind grundsätzlich an ticket@fimportal.de zu richten.
Wann müssen Bedarfe gemeldet werden?
Grundsätzlich können Bedarfe jederzeit gemeldet werden. § 3 Abs. 3 EGovG sieht vor, dass insbesondere zu neuen und zu ändernden leistungsbegründenden Rechtsvorschriften des Bundes Leistungsinformationen bereitzustellen sind. Dementsprechend sollten Bedarfsmeldungen spätestens mit Verkündung gesetzlicher Regelungen mit leistungsbegründender Wirkung erfolgen. Im Idealfall wird die Bundesredaktion bereits im Vorfeld durch Legistinnen und Legisten eingebunden um eine frühzeitige Bereitstellung standardisierter Informationen und damit auch eine schnelle Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Kontakt zur Bundesredaktion
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Für die operative Abstimmung und zu spezifischen Fragen, die Bundesredaktion betreffend, kann die zentrale Bundesredaktion unter bundesredaktion@bmi.bund.de erreicht werden.
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Für allgemeine Anfragen schreiben Sie gerne eine Mail an ticket@fimportal.de. Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.