Mit der Bundesredaktion vom Gesetz zur maschinenlesbaren Datenstruktur
- Einleitung
- Bedarf melden
Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen benötigt maschinenlesbare und fachlich gesicherte Informationen. Die Bundesredaktion unterstützt hierbei die obersten Bundesbehörden in ihrem gesetzlichen Auftrag der Bereitstellung maschinenlesbarer Leistungsinformationen, namentlich FIM-Leistungszuschnitt, FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfelder, FIM-Prozesse.
Unabhängig von der Art der betroffenen Information (Leistungszuschnitt, Leistungbeschreibung, Prozessmodell oder Datenschema) startet werden Neuerstellungen oder Änderungen grundsätzlich mit einer Bedarfsmeldung angestoßen.
Bedarfe können an ticket@fimportal.de gemeldet werden und können unterschiedliche Ziele verfolgen. Klassische Fälle sind:
- Korrektur inhaltlicher oder technischer Fehler (bspw. fehlerhafte Verlinkung)
- Neuanlage von Leistungsinformationen (bspw. bei neuer Gesetzgebung / neuen Verwaltunsgleistungen)
- Änderungen an bestehenden Leistungsinformationen bspw. aufgrund von Gesetzesänderungen
- Löschung veralteter Leistungsinformationen
Je nach Art der Meldung, werden u.U. bestimmte Formulare/Unterlagen für eine Meldung benötigt. Details hierzu finden Sie unten.
Bedarfsmeldungen an die Bundesredaktion sind grundsätzlich von allen öffentlichen Stellen über das Ticketsystem möglich. Parallel dazu werden aus der Bundesredaktion heraus Bedarfsmeldungen (intern) angestoßen um die Qualität und Aktualität der Leistungsinformationen sicherzustellen.