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Einleitung

Dieses Kapitel enthält eine Sammlung von Empfehlungen für die Bildung von Leistungszuschnitten. Diese Empfehlungen werden kontinuierlich fortgeschrieben entsprechend den Abstimmungen zwischen den Bausteinen Leistungen und Prozesse sowie der Bundesredaktion im Rahmen der Qualitätssicherung von Leistungszuschnitten. Es ist als ergänzendes Harmonisierungskonzept zum Leitfaden „FIM-Zuschnittsindikatoren – Ein bausteinübergreifender Leitfaden für die Identifikation von Verwaltungsleistungen und Prozessen im Rahmen der Normenanalyse“ zu verstehen und resultiert aus dem folgenden Beschluss der 22. FIM-Fachgruppensitzung vom 23. März 2023:

FIM-Fachgruppen-Beschluss

Die Erfassung, Änderung und Löschung von FIM-Leistungen im Leistungskatalog muss durch Anwendung der Zuschnittsindikatoren des Bausteins Leistungen und des Bausteins Prozesse im Rahmen der Leistungsklärung erfolgen. Die daraus resultierenden Leistungszuschnitte und Zuordnungen der FIM-Leistungen in den Leistungskatalog sollten zudem fachübergreifend harmonisiert werden. Hierzu legt die GK FIM ein entsprechendes Harmonisierungskonzept vor, welches klar definierte Harmonisierungsregeln vorgibt. Die fachlichen Freigaben der Leistungszuschnitte durch die für die Rechtsgrundlagen federführenden Ministerien oder vergleichbare Behörden auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene müssen daher mit den Vorgaben der FIM-Methodik im Einklang stehen. Bei einem Dissens bezüglich einer fachlichen und einer methodischen Freigabe eines Leistungszuschnitts ist durch den FIM-Querschnitt als übergreifende Instanz im Sinne der FIM-Methodik zeitnah eine abschließende Entscheidung zu erzielen. Solange ein Dissens besteht, kann eine Freigabe im Gold-Status nicht erteilt werden.

Wie ist dieses Kapitel zu lesen?

Die Verwaltungsleistungen werden in sogenannte Kategorien eingestuft. Für jede Kategorie gibt es ein Kapitel. Es werden pro Kategorie „Muster“ für die Benennung der methodischen Bezeichnung I (bestehend aus Leistungskennung, Verrichtungskennung, Verrichtungsdetail) sowie der bürgerfreundlichen Bezeichnung II gegeben. Während die Bezeichnung I insbesondere der methodischen Harmonisierung unterliegt, lässt die bürgerfreundliche Bezeichnung II weitestgehend fachspezifische Freiräume bei der Benennung zu. Die Bezeichnung I wird eher FIM-intern verwendet, die Bezeichnung II hingegen im Portalverbund veröffentlicht. Fragen oder Anmerkungen werden grundsätzlich in den jeweiligen FIM-Redaktionszirkeln erörtert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Fragen oder Anmerkungen direkt über das FIM-Portal-Ticketsystem (ticket@fimportal.de) einzureichen.