Förderung
- Die folgenden Angaben gelten für Zuwendungen.
Bitte beim Leistungszuschnitt beachten:
- Leistungsgruppierung: i. d. R.: Förderprogramme
- Leistungskennung: Differenzierung der Förderung (z. B. Zuschuss oder Darlehen); prüfen, ob bundesweite Programme, Rahmenpläne (z. B. GAK-Rahmenplan), etc. existieren, die als bundesweite Grundlage für den Leistungszuschnitt und für die Bezeichnung der Leistungskennung dienen könnten
- Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
- Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
Bewilligung
Leistungskennung (LK) | Verrichtungskennung (VK) | Verrichtungsdetail (VD) | Bezeichnung II | Anmerkungen |
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Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (siehe 99400307017000) | Bewilligung | Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen |