Bundesredaktion
Die zentrale Bundesredaktion ist seit dem 06.05.2025 im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verortet. Bis auf weiteres ist die zentrale Bundesredaktion unter bundesredaktion@bmi.bund.de erreichbar.
Allgemein
Wer ist die Bundesredaktion und welche Aufgaben übernimmt sie?
Das redaktionelle Betriebsmodell der FIM-Methodik zur Umsetzung der redaktionellen Aufgaben sieht Redaktionen auf allen Verwaltungsebenen vor:
Bundesredaktion: Unterstützung der Bundesressorts bei der Umsetzung der FIM-Methodik und Bereitstellung von FIM-Informationen zu Verwaltungsleistungen der Typen 1, 2, 3, 6 und 7. Sie besteht aus
-
der zentralen Bundesredaktion (angesiedelt im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), zuständig für Bedarfskoordinierung und methodische Expertise) und
-
den Ressortansprechpersonen (RAP) („Bundesredaktion im [Ressort]“ - Kontaktstelle in den Ressorts für FIM, zuständig für die Koordinierung der Bedarfe in den verschiedenen Häusern). Bundesredaktion: Unterstützung der Bundesressorts bei der Umsetzung der FIM-Methodik und Bereitstellung von FIM-Informationen zu Verwaltungsleistungen der Typen 1, 2, 3, 6 und 7. Sie besteht aus
-
der zentralen Bundesredaktion (angesiedelt im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), zuständig für Bedarfskoordinierung und methodische Expertise) und
-
den Ressortansprechpersonen (RAP) („Bundesredaktion im [Ressort]“ - Kontaktstelle in den Ressorts für FIM, zuständig für die Koordinierung der Bedarfe in den verschiedenen Häusern).
Neben der Bundesredaktion existieren Landesredaktionen und konzeptionell kommunale Redaktionen: Diese ergänzen die vom Bund bereitgestellten FIM-Stamminformationen (Typ 2, Typ 3) um lokale Spezifika (sog. Lokalinformationen) und erstellen FIM-Informationen auf landes- und kommunaler Ebene (bspw. Typ 4, Typ 5)
Wie kontaktiere ich die zentrale Bundesredaktion?
Für die nachgelagerte operative Abstimmung und zu spezifischen Fragen die Bundesredaktion betreffend, kann die zentrale Bundesredaktion unter bundesredaktion@bmi.bund.de erreicht werden. Einreichungen zu FIM-Informationen sollen nicht über das Funktionspostfach erfolgen, da in diesen Fällen keine Ticketnummer für Ihren Bedarf generiert werden kann (s.u.).
Allgemeine Fragen zu FIM: ticket@fimportal.de
Hier erreichen Sie die FITKO, in der das operative Produktmanagement beheimatet ist sowie die drei Bausteinbetreiber Leistungen, Prozesse & Datenfelder. Fragen zur (Weiterentwicklung der) Methodik, der FIM-Infrastruktur, der Pflege der Kataloge und Baukästen oder der FIM-Rollen und Organisationseinheiten im Redaktionsprozess sind hier an der richtigen Stelle.
Die Einreichung von Bedarfen erfolgt über das übergreifende Ticketsystem (ticket@fimportal.de). Über das Ticketsystem werden Bedarfe an die zuständige Redaktion vermittelt. Die Bundesredaktion erreichen auf diesem Wege Typ 1, 2, 3, 6, 7 - Leistungen.
Unterstützung bei der Arbeit mit FIM-Informationen
Die zentrale Bundesredaktion unterstützt die Fachbereiche auf Bundesebene bei der Erstellung und fachlichen Prüfung von FIM-Informationen (Leistungszuschnitte, Leistungsbeschreibungen, Prozesse, Datenfelder). Bei Fragen kann die Bundesredaktion direkt kontaktiert werden. Einen ersten Einstieg in die Thematik bietet die Handreichung der zentralen Bundesredaktion.
Für die Fachseite finden Sie hier ein unterstützendes Video zur fachlichen Prüfung von mit Leistungszuschnitten.
Was ist eine Ressortansprechperson (RAP) und welche Aufgaben nimmt sie wahr?
Ressortansprechpersonen (Ressortansprechpartner/in und Ressortansprechperson werden synonym verwendet) sind Teil der Bundesredaktion. Sie sind die Kontaktstelle in den Ressorts für die zentrale Bundesredaktion, sind innerhalb Ihres Hauses die zentrale Anlaufstelle für FIM-Fragen und koordinieren alle Anliegen zu FIM innerhalb ihres Ressorts und sollten auch Schnittstellen zu OZG und SDG-Thematiken erfassen. Das Bundesressort ist für die fachliche Freigabe von allen FIM-Informationen (Leistungszuschnitte, Leistungsbeschreibungen, Prozesse, Datenfelder) mit Grundlage im Bundesrecht als rechtsetzende Instanz zuständig.
Für Ressortansprechpersonen
Welche Aufgaben zählen zu der Rolle der Ressortansprechpersonen (RAP) für FIM?
Jedes Ressort verfügt über mindestens eine FIM-Ressortansprechperson, die das Ressort im Rahmen der Bereitstellung von FIM-Informationen nach außen in Richtung Informationsmanagement der zentralen Bundesredaktion und nach innen in Richtung eigenes Haus und nachgeordneten Bereich vertritt.
- Koordination von Bedarfen sowie der fachlichen Prüfung und Freigabe von FIM-Informationen
- Koordination der Bereitstellung von FIM-Informationen im Rahmen der fachlichen Prüfung und Freigabe (Ersterstellung & Sicherstellung der regelmäßigen Pflege und Aktualisierung)
- Entgegennahme und Unterstützung bei der Priorisierung von Bedarfsanfragen der Fachbereiche und Übersendung an die zentrale Bundesredaktion
Was muss in der fachlich-methodischen Abstimmung durch das Fachreferat überprüfen werden?
Die fachliche Prüfung hat zum Ziel, die in den Leistungszuschnitten, Leistungsbeschreibungen sowie Datenfeldern oder Prozessen enthaltenen Informationen hinsichtlich ihrer fachlichen Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen und ggf. Hinweise/Ergänzungen mitzuteilen. Die methodische Prüfung, welche durch den/die Methodenexpert:in vorab durchgeführt wurde, stellt sicher, dass die Leistungsbeschreibung den FIM-Qualitätskriterien (u.a. Informationen werden in einer bürgerfreundlichen Sprache bereitgestellt) entspricht und die Informationen im Musterformular strukturiert erfasst wurden.
Welche Änderungen müssen fachlich geprüft und freigegeben werden?
Jede inhaltliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung (Sätze, einzelnes Wort, Zahlen, Ressortnamen, Typisierungen etc.) an Leistungszuschnitten, Leistungsbeschreibungen sowie Datenfeldern oder Prozessen müssen fachlich geprüft und freigegeben werden. Fachliche Änderungen müssen auch immer einer methodischen Prüfung durch die Redaktion unterzogen werden. Bei nicht-fachlichen Aktualisierungen von Leistungsbeschreibungen (z.B. Behebung von Rechtschreib- oder Formatierungsfehlern, Ersetzung von defekten Links) ist hingegen keine fachliche Prüfung und Freigabe durch das Fachressort notwendig. Das Ressort wird lediglich nach Durchführung über die nicht-fachliche Aktualisierung informiert.
Wen kann ich bei Fragen zu einer Leistungsbeschreibung, einem Leistungszuschnitt, einem Datenfeld oder Prozess kontaktieren?
Grundsätzlich können Sie sich bei allen Fragen an bundesredaktion@bmi.bund.de wenden. Zur inhaltlichen Abstimmung von einzelnen Vorgängen/FIM-Informationen können Sie sich direkt an die/den Methodenexpert:in wenden, die/der im E-Mail-Text angegeben ist.