📄️ 2.1 Geschäftsstelle des IT-Planungsrats GS-ITPLR
FIM, mit den drei Bausteinen Leistungen / Prozesse / Datenfelder, ist ein Produkt des IT-Planungsrats. Gegenüber dem IT-Planungsrat bestehen Pflichten zur jährlichen Abgabe eines Geschäftsberichtes sowie zur Vorlage der Arbeits- und Ressourcenplanung. Der IT-Planungsrat weist dem Land Sachsen-Anhalt als Federführer der Anwendung LeiKa-plus Finanzmittel zu und regelt Grundsätze im Aktionsplan des ITPlanungsrats.
📄️ 2.2 Fachgruppe Föderales Informationsmanagement (FG FIM)
Die Fachgruppe LeiKa-plus ist das zentrale Entscheidungsgremium der an der Anwendung „LeiKa-plus“ beteiligten Nutzer. Aufgaben und Handlungskontexte der Fachgruppe LeiKa-plus sind in der Geschäftsordnung der Fachgruppe LeiKa-plus geregelt (Anlage 1).
📄️ 2.3 Geschäfts- und Koordinierungsstelle Föderales Informationsmanagement (GK FIM)
Die GK FIM bereitet die Entscheidungen der Fachgruppe FIM auf Basis deren Geschäftsordnung vor und berichtet an die Geschäftsstelle des IT-Planungsrates.
📄️ 2.4 Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115
Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 (GK 115) tritt zunächst und bis zur möglichen Realisierung einer eigenständigen Redaktion auf Bundesebene als Ansprechpartner für die GK LeiKa und Koordinierungsinstanz für alle LeiKa-Leistungen, die in der Gesetzgebungshoheit des Bundes liegen, auf. Die GK 115 wird über definierte Schnittstellen die entsprechenden Stammtexte zur zentralen Bereitstellung an die GK LeiKa übermitteln. Die Freigabe dieser Stammtexte obliegt der jeweils zuständigen Bundesbehörde (zum Workflow vgl. Punkt 6). Die Bereitstellung von Informationen für den LeiKa erfolgt auf freiwilliger Basis.
📄️ 2.5 Bundesbehörden Soll-Stand
Die Bundesbehörden sind für die inhaltliche Beschreibung, Freigabe und Pflege der in ihre Zuständigkeit fallenden Stammtexte verantwortlich. Die Kommunikation zwischen GK LeiKa und der Bundesebene erfolgt über einen zentralen Ansprechpartner des Bundes in einem definierten Verfahren.