Ausgangslage und Zielsetzung
Die damalige Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) 1 sah eine elektronische Datenübermittlung zwischen Meldebehörden zwingend vor. Das war Anlass, über eine zen-trale Infrastrukturkomponente für den automatisierten Austausch von Verbindungsdaten über das Internet nachzudenken. Diese sollte an zentraler Stelle technische Adress- und Protokoll-informationen von E-Government-Fachverfahren (Applikationen) zwischen unterschiedlichen Verwaltungsträgern in Bund, Ländern und Kommunen bereitstellen, so dass kein Verfahren ein eigenes Adressverzeichnis pflegen und bereitstellen muss.
Eine weitere zentrale Anforderung an das DVDV war und ist, dass es die Voraussetzungen für die rechtssichere und vertrauenswürdige Adressierung hoheitlicher Dienste im Sinne von Verwaltungsleistungen auf höchstem Sicherheits-, Validitäts- und Integritätsniveau schafft. Dies geschieht einerseits organisatorisch, indem ausschließlich durch die Verwaltung beauftragte, sog. Pflegende Stellen schreibenden Zugriff auf die im DVDV hinterlegten Daten haben. Andererseits sorgt die Verfahrensarchitektur dafür, dass Datenreplikationen innerhalb des DVDV-Systems nur auf gesicherten Netzen des Bundes stattfinden und die beteiligten Kommunikationspartner beim lesenden Zugriff eindeutig authentifiziert werden.
Schnell kam die Idee auf, diese Lösung nicht nur zwischen Meldebehörden, sondern auch fachoffen für andere (Online-)Dienste zu nutzen. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände einigten sich im Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV) auf das DVDV als gemeinsame Infrastrukturkomponente.
War das System initial auf den Datenaustausch zwischen Behörden der Innenverwaltung ausgelegt, entwickelte sich das DVDV seitdem stetig weiter und nahm insbesondere seit 2018 durch die steigenden Anforderungen aus Bund und Ländern neue XÖV-Fachdomänen auf. Das ursprüngliche Konzept für das DVDV stammt aus dem Jahr 2004 und wurde nach Beauftragung durch den KoopA ADV implementiert. Das DVDV nahm nach einer Erprobungsphase am 1. Januar 2007 den operativen Betrieb auf, den es seither ohne Unterbrechung erbringt.
Im Jahr 2019 wurde die Codebasis des DVDV komplett modernisiert und unter der Bezeichnung „DVDV 2.0“ funktional wesentlich erweitert. Dies sollte die Zukunftssicherheit des Systems gewährleisten. Zentrale Motive waren dabei, neben der Verbesserung der IT-Sicherheit, Stabilität, Performanz und Benutzerfreundlichkeit, insbesondere die Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen, die sich aus den nationalen und europäischen Kontexten zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen schon zu diesem Zeitpunkt abzeichneten. Die Migration vom vorhergehenden auf das neue System erfolgte im Oktober 2019 ohne Einschränkung oder gar Unterbrechung der Nutzerverfügbarkeit.
Footnotes
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siehe dazu Melderechtsrahmengesetz vom 16.08.1980 – neu gefasst durch Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl I 2002, S. 1342). ↩